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Kostenloses Werkzeug für Unternehmen

E-Rechnungen lesen, prüfen und ablegen. Direkt auf Ihrem Rechner.

Eine XRechnung kommt als XML-Datei und sieht aus wie Programmcode. Der E-Rechnung Viewer macht daraus eine lesbare Rechnung, prüft Summen, Steuer und Pflichtangaben und zeigt Ihnen, ob Sie bezahlen können. Ohne Anmeldung, ohne Upload, ohne Kosten.

  • XRechnung (UBL und CII), ZUGFeRD und Factur-X in allen Profilen
  • Die Datei bleibt auf Ihrem Gerät. Funktioniert auch offline.
  • Für Windows, Mac, iPad und Smartphone, ohne Administratorrechte
Warum es dieses Werkzeug gibt

Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Viele können sie nur nicht lesen.

Der Lieferant schickt eine XML-Datei, die Buchhaltung öffnet sie im Editor und sieht tausend Zeilen Code. Oder ein PDF, in dem unsichtbar ein zweiter Datensatz steckt, der von der eigentlichen Rechnung abweichen kann. Der Viewer zeigt beides so, wie man eine Rechnung lesen will, und sagt, ob die Zahlen aufgehen.

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Lesbar in einer Sekunde

Aussteller, Empfänger, Positionen, Steuer, Zahlbetrag, Bankverbindung und Fälligkeit, so aufgebaut wie eine Papierrechnung. Mehrere Dateien auf einmal, Wechsel per Klick.

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Geprüft nach der Norm

Positionen gegen Nettosumme, Steuer gegen Steuersatz, Brutto gegen Zahlbetrag, IBAN-Prüfsumme, Pflichtfelder. Jeder Befund mit dem Regelkürzel der EN 16931, verständlich erklärt.

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Drucken, ablegen, weitergeben

Die lesbare Fassung als Ausdruck oder PDF für die Akte, das eingebettete XML aus einem ZUGFeRD-PDF speichern, Anlagen herunterladen.

Installation

Als App installieren: ein Klick, kein Installer, keine Freigabe durch die IT.

Der Viewer ist eine Web-App. Einmal installiert, hat er ein eigenes Symbol, ein eigenes Fenster, läuft offline und öffnet XML- und PDF-Dateien per Doppelklick. Ohne Installation funktioniert er genauso, nur im Browser-Tab.

Windows und Mac mit Chrome oder Edge

Viewer öffnen, dann oben rechts auf Als App installieren klicken. Alternativ das Symbol in der Adressleiste oder im Browsermenü „App installieren“. Der Viewer erscheint im Startmenü bzw. im Dock.

Mac mit Safari

Viewer öffnen, im Menü Ablage den Punkt Zum Dock hinzufügen wählen. Ab macOS Sonoma.

iPhone, iPad und Android

Viewer öffnen, Teilen antippen, dann Zum Home-Bildschirm. Unter Android bietet Chrome die Installation von selbst an.

Was wir davon haben

Kostenlos, und das bleibt so. Dafür zeigen wir Ihnen in der App, was wir sonst noch können.

In der Seitenleiste des Viewers stehen Hinweise auf unsere Leistungen: den Rechnungseingang automatisieren, bis 2027 selbst E-Rechnungen ausstellen, einen KI-Workshop im Betrieb. Wer das nicht braucht, liest einfach seine Rechnungen. Wer es braucht, weiß, wen er anrufen kann.

Rechnungseingang automatisieren

Eingang, Prüfung, Freigabe, Buchung, Zahlung und Ablage als ein Ablauf, der zu Ihrem Rechnungsprogramm passt.

Zur Leistung

Selbst E-Rechnungen ausstellen

Ab 2027 Pflicht für größere, ab 2028 für alle Unternehmen. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Rechnungsprogramm das kann und was im Ablauf fehlt.

Erstgespräch buchen
Fragen

Kurz beantwortet

Was Buchhaltung und Geschäftsführung zur E-Rechnung und zum Viewer wissen wollen.

Was ist eine E-Rechnung und warum bekomme ich plötzlich XML-Dateien?

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Eine E-Rechnung ist kein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931: entweder eine XRechnung (reine XML-Datei) oder ein ZUGFeRD-PDF, in dem das XML eingebettet ist. Ohne passendes Programm sieht man bei einer XRechnung nur Code. Genau das löst der Viewer.

Wird meine Rechnung irgendwohin hochgeladen?

Nein. Der Viewer liest die Datei vollständig in Ihrem Browser auf Ihrem Gerät. Es gibt keinen Upload, keine Anmeldung und kein Konto. Das können Sie selbst prüfen: Die App funktioniert auch ohne Internetverbindung, sobald sie einmal geladen wurde. Anonym gezählt wird nur, wie oft die App installiert und gestartet wird, ohne IP-Adresse und ohne Inhalte.

Was prüft der Viewer genau?

Pflichtangaben wie Rechnungsnummer, Datum, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers und die Rechenregeln der Norm: Stimmen die Positionen mit der Nettosumme überein, passt die Steuer zum Steuersatz, ergibt Brutto abzüglich Vorauszahlung den Zahlbetrag. Dazu kommen die IBAN-Prüfsumme und die Besonderheiten der XRechnung wie die Leitweg-ID. Jeder Befund trägt das Regelkürzel der Norm, damit Sie ihn mit dem Aussteller oder Ihrem Steuerberater besprechen können.

Ersetzt das den amtlichen Validator?

Nein. Der Viewer ist eine Plausibilitätsprüfung für den Alltag in der Buchhaltung. Die vollständige technische Prüfung nach XRechnung-Schematron leistet der Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Für die Frage, ob eine eingehende Rechnung stimmig ist und bezahlt werden kann, reicht der Viewer in den allermeisten Fällen.

Welche Formate kann der Viewer öffnen?

XRechnung in beiden Syntaxen (UBL und CII), ZUGFeRD 2.x und Factur-X in allen Profilen (Minimum bis Extended), Peppol BIS Billing 3.0 und zur Not auch das alte ZUGFeRD 1.0. Ein gewöhnliches PDF ohne eingebettete Daten wird als Druckbild angezeigt, mit dem Hinweis, dass es keine E-Rechnung ist.

Was bedeutet installieren, wenn es doch im Browser läuft?

Der Viewer ist eine Web-App. Chrome, Edge und Safari können sie wie ein Programm installieren: eigenes Symbol auf dem Desktop oder im Startmenü, eigenes Fenster, läuft offline, und XML- oder PDF-Dateien lassen sich per Doppelklick damit öffnen. Es gibt keinen Installer, keine Administratorrechte und nichts, was Ihre IT freigeben müsste.

Was kostet das, und was hat die vdw GmbH davon?

Nichts, dauerhaft. In der App zeigen wir in einer Seitenleiste Hinweise auf unsere eigenen Leistungen, zum Beispiel zur Automatisierung des Rechnungseingangs. Wer das nicht braucht, ignoriert die Leiste. Mehr steckt nicht dahinter: Wir möchten, dass Sie uns kennen, wenn es um Prozesse in Ihrem Unternehmen geht.

Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen schreiben?

Ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle. Bis dahin dürfen Sie noch Papier oder PDF verschicken. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Rechnungen an Privatkunden und Kleinunternehmer bleiben ausgenommen.

Nächster Schritt

Sie wollen den ganzen Rechnungseingang ohne Abtippen?

30 Minuten Gespräch, kostenlos, mit einem Geschäftsführer. Wir schauen auf Ihren Ablauf vom Posteingang bis zur Buchung.

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